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   BFH, 28.11.1957 - IV 582/56 U   

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https://dejure.org/1957,1247
BFH, 28.11.1957 - IV 582/56 U (https://dejure.org/1957,1247)
BFH, Entscheidung vom 28.11.1957 - IV 582/56 U (https://dejure.org/1957,1247)
BFH, Entscheidung vom 28. November 1957 - IV 582/56 U (https://dejure.org/1957,1247)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Veräußerung einer betrieblichen Beteiligung an einer Personengesellschaft - Berücksichtigung des erzielten Gewinnes als steuerpflichtiger Gewerbeertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 66, 100
  • DB 1958, 326
  • BStBl III 1958, 50
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 26.04.2001 - IV R 75/99

    Gewerbesteuer - Mehrmütterorganschaft - Anteilsveräußerung - Veräußerungsgewinn -

    Diese Rechtsprechung beruht darauf, dass der aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils resultierende Gewinn allenfalls im Gewerbeertrag der Personengesellschaft, jedoch keinesfalls beim Mutterunternehmen zu berücksichtigen wäre (BFH-Urteil vom 25. Mai 1962 I R 78/61 S, BFHE 75, 467, BStBl III 1962, 438, unter allerdings einverständlicher Abweichung vom Senatsurteil vom 28. November 1957 IV 582/56 U, BFHE 66, 100, BStBl III 1958, 40).

    Wollte man in der Gewerbesteuerfreiheit des bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils anfallenden Gewinns eine ungerechtfertigte Bevorzugung sehen, müsste man zur ursprünglichen Rechtsprechung des Senats (Urteil in BFHE 66, 100, BStBl III 1958, 40) zurückkehren.

  • BFH, 02.02.1972 - I R 217/69

    Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer

    § 16 EStG gehört zu den Vorschriften, die ihrer Natur nach im Bereiche der Gewerbesteuer nicht angewendet werden können (Urteil des RFH I 132/40 vom 21. Mai 1940, RStBl 1940, 667; BFH-Urteile IV 582/56 U vom 28. November 1957, BFH 66, 100, BStBl III 1958, 40; VI 336/62 U, a. a. O.; I R 116/69 vom 18. November 1970, BFH 101, 112, BStBl II 1971, 182).
  • BFH, 07.12.1971 - VIII 16/65

    Ausländische Personengesellschaften - Anteile am Gewinn - Anwendung der

    Diese Vorschrift dient der Vermeidung einer Doppelbesteuerung, die sich zufolge der Heranziehung von Personengesellschaften als solche zur Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 GewStG) ergibt, wenn zum Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs eine Beteiligung an einer Personengesellschaft gehört (Urteil des BFH IV 582/56 U vom 28. November 1957, BFH 66, 100, BStBl III 1958, 40; Begründung zum Gewerbesteuergesetz vom 1. Dezember 1936, RStBl 1937, 693, II, 6 letzter Absatz).
  • BFH, 02.10.1963 - IV 231/63
    Der IV. Senat schließt sich unter Aufgabe der in seinem Urteil IV 582/56 U vom 1957-11-28 (BStBl 1958 III S 40) vertretenen Auffassung dem Urteil des I. Senats I 78/61 S vom 1962-05-25 (BStBl 1962 III S 438) an, wonach der Gewinn, den eine KG durch Veräußerung der zu ihrem Betriebsvermögen gehörenden Beteiligung an einer Personengesellschaft (hier einer Partenreederei) erzielt, nicht zum Gewerbeertrag der KG gehört.
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